Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Bundesregierung muss aber sicherstellen, dass Deutschland aus dem Abkommen notfalls wieder herauskäme. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht.
Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden, die mit den Eilanträgen verbunden sind. Über sie will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln. Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich.
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