Das Land habe ein bestehendes Urteil des Gerichtshofs missachtet und weder einen Plan noch ein angemessenes Netz zur Entsorgung gefährlichen Mülls geschaffen, urteilten die Luxemburger Richter.
Wegen dieses Verstoßes gegen die EU-Abfallrichtlinie und andere Regeln müsse Griechenland nun zehn Millionen Euro Strafe zahlen. Hinzu kommen 30.000 Euro für jeden bis zur Umsetzung der Vorgaben verstreichenden Tag.
Die Vertragsverletzung Griechenlands sei besonders schwerwiegend, weil sie seit mehr als sechs Jahren andauere und unmittelbar die menschliche Gesundheit gefährden und die Umwelt schädigen könnte, befanden die Richter weiter. Der vorgesehene Bau dreier Mülldeponien habe nach wie vor nicht begonnen.
dpa/mh