Verfassungsgericht kippt Doppelnamen-Regelung
In Belgien kann ein Neugeborenes seit 2014 wahlweise den Nachnamen der Mutter, des Vaters oder einen Doppelnamen erhalten. Werden sich die Eltern nicht einig, dann erhält es automatisch den Namen des Vaters. Diesen Umstand finden die Richter diskriminierend und haben das Gesetz gekippt.