Brustkrebs-OP: Rückerstattung ab 1. August nur noch in anerkannten Kliniken
Am 1. August tritt im medizinischen Bereich eine Neuerung in Kraft: Die Kosten für chirurgische Eingriffe bei Brustkrebs werden nur noch dann erstattet, wenn diese in einer anerkannten Klinik durchgeführt werden.