Französischsprachige Protokolle auf DG-Gebiet verfassungswidrig: Eupener Staatsanwaltschaft "überrascht und entsetzt"
Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs stellt klar: Protokolle zu Straftaten in der DG müssen auf Deutsch verfasst werden. Französische Versionen sind ungültig – mit Folgen für zahlreiche Verfahren. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Behörden in Ostbelgien.