Europäischer Gerichtshof: Kein Asyl für Terror-Unterstützer
EU-Staaten dürfen Terror-Unterstützern Asyl verweigern. Wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, gilt das auch dann, wenn der Antragsteller selbst nicht an Terrorakten beteiligt war, sondern anderen nur geholfen hat.