Steuerabkommen für Heimarbeit gefordert
Steuerland gleich Tätigkeitsland: Diesen einfachen Grundsatz kennen alle, die als Grenzgänger arbeiten. Was aber, wenn ich nun aufgrund der Tätigkeiten im Homeoffice auch im Wohnland steuerlich veranschlagt werde? Weil ich ja auch zu Hause tätig bin? Das ist eine steuerliche Unsicherheit, die geregelt werden muss.