"Nicht-essentielle" Geschäfte dürfen ab dem 1. Dezember wieder öffnen
Erleichterung für den Einzelhandel: So genannte "nicht-essentielle" Geschäfte dürfen ab dem 1. Dezember wieder Kunden empfangen. Die Anzahl Menschen, die man zu sich nach Hause einladen darf, bleibt gleich. Eine Ausnahme gibt es Weihnachten allerdings für Alleinstehende. Feuerwerk wird im ganzen Land verboten.