Kammer und Flämisches Parlament schaffen Pensions-Sonderregelungen ab
Die Kammer und auch das Flämische Parlament haben die für ihre jeweiligen Abgeordneten geltenden Pensions-Sonderregelungen mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Bislang galten in beiden Häusern Sonderbestimmungen, die es erlaubten, die gesetzlich festgelegte Pensions-Obergrenze um 20 Prozent zu überschreiten.