Kommentar: Mittlere Reife
Nun also doch: Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass bei der Europawahl im Juni die 16- und 17-jährigen Jugendlichen nicht nur wählen dürfen, sondern müssen! Es gehe nicht an, bei der geltenden Wahlpflicht einen Unterschied zu machen zwischen Minderjährigen und Volljährigen. Richtig so!