Jan Fabre verurteilt - Berufung bleibt möglich
Der belgische Künstler Jan Fabre ist zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Strafgericht in Antwerpen sieht es als erwiesen an, dass er junge Frauen in seiner Tanzkompanie sexuell belästigt und erniedrigt hat. Fabre kann gegen das Urteil Berufung einlegen.