Gottesdienste in Corona-Zeiten: Einige Pfarrverbände bieten weiter Messen an
Der Staatsrat hat es am 8. Dezember klargestellt: Das Verbot, Gottesdienste abzuhalten, ist unverhältnismäßig und verstößt gegen das Grundrecht auf freie Religionsausübung. Seit diesem Urteil dürfen die Glaubensgemeinschaften des Landes wieder Gottesdienst feiern - allerdings unter Auflagen und nur mit höchstens 15 Teilnehmern. In Ostbelgien sehen viele Pfarren davon ab, in einigen finden dennoch Messen statt, zum Beispiel im Pfarrverband Amel.