Die Richter entschieden sich damit für eine gütliche Einigung. Zur Begründung heißt es, man behandele Boonen wie einen gewöhnlichen Drogenkonsumenten und nicht wie einen berühmten Sportler, der besonders hart bestraft werden müsste. Mit 1.000 Euro liegt der Betrag allerdings höher, da gegen Tom Boonen bereits einmal ein Bußgeld wegen Drogenkonsums verhängt worden war.
vrt/jp