Die Schiedsrichterkommission des belgischen Fußballverbandes hat den Einspruch der KAS Eupen gegen die Wertung des Spiels am 7. Dezember 2013 in Roeselare zurückgewiesen. Der Schiedsrichter durfte demnach 13 Minuten nachspielen lassen. In dieser Nachspielzeit hatten die Eupener einen Ausgleichstreffer kassiert und hatten deswegen die Wertung des Spiels angefochten.
Zur Begründung hieß es jetzt bei der Union Belge, laut FIFA-Reglement habe die Schiedsrichterkommission keine Handhabe, die Fernsehbilder der Begegnung zu Rate zu ziehen. Somit habe die Kommission auch keine Handhabe gegen die Entscheidung des Schiedsrichters in dieser Angelegenheit.
Unterstützung fand die KAS Eupen bei den Verhandlungen in Brüssel für die Forderung, auch in der 2. Division die Nachspielzeit vor dem Ende der regulären Spielzeit anzuzeigen. In diesem Zusammenhang verwies die Schiedsrichterkommission allerdings darauf, dass die Vereine die vorgeschlagene Einführung eines vierten Schiedsrichters bislang aus Kostengründen abgelehnt haben.
mit./rkr