Gemeinsam mit seinem Rennstall Quick Step hatte Boonen ein Eilverfahren gegen die Gesellschaft ASO angestrengt, die die Tour de France ausrichtet.
Die ASO hatte Boonen die Teilnahme versagt, weil er positiv auf Kokain getestet worden war und dies nach Ansicht der ASO dem Image der Tour schade. Die Kläger pochen auf Vertragserfüllung und fechten den nachträglichen Ausschluss an, weil das Reglement Kokain-Gebrauch außerhalb eines Wettstreits nicht verbietet und weil der Internationale Radsportverband kein Disziplinarverfahren eröffnet hat.
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