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Grand Prix von Indien findet trotz Steuerproblemen statt

25.10.201311:55
Red Bull-Pilot Sebastian Vettel beim Freien Training zum Formel-1-Rennen in Indien
Red Bull-Pilot Sebastian Vettel beim Freien Training zum Formel-1-Rennen in Indien

Ein Privatmann hatte geklagt, weil der Veranstalter des Formel-1-Rennens nicht die volle Vergnügungssteuer gezahlt haben soll. Der oberste Gerichtshof in Neu Delhi hat die Klage abgelehnt.

Das Formel-1-Rennen in Indien kann am Sonntag trotz Steuerschwierigkeiten wie geplant über die Bühne gehen. Der oberste Gerichtshof in Neu Delhi habe am Freitag die Klage eines Privatmannes über angeblich von den Organisatoren nicht gezahlte Steuern abgelehnt, sagte Manoj Kumar, Sprecher des Veranstalters Jaypee Sports International Ltd.

Der Anwalt des Klägers Sanjib Sen hingegen erklärte, das Gericht habe die Anhörung nur auf kommenden Freitag verschoben. "Das Gericht befand, die Dringlichkeit sei nicht gegeben." Der Präsident des indischen Motorsportverbandes, Vicky Chandhok, sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Die Veranstaltung war nie in Gefahr." Das Gericht wäre nie auf eine Petition eingegangen, die ein Ereignis von solch internationaler Wichtigkeit bedroht hätte.

Der Privatmann hatte geklagt, weil der Rennveranstalter nicht die volle Vergnügungssteuer gezahlt haben soll. Da es sich um einen Elite-Sport handle, sei eine Steuervergünstigung nicht richtig, argumentierte er.

Separat läuft noch ein Verfahren des Bundesstaates Uttar Pradesh, in dem der Buddh International Circuit liegt, gegen den Veranstalter. Nach indischen Medienberichten soll Jaypee Sports für die Rennen in den Jahren 2011 und 2012 zu wenig Steuern gezahlt haben - trotz der erlassenen Steuervergünstigung.

Formel-1-Weltmeister Sebastian Vettel könnte beim Grand Prix von Indien seinen vierten Titel in Serie einfahren.

dpa/jp - Bild: Manan Vatsyayana (afp)

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