Fußball-Fans in Europa haben ein Recht auf die Übertragung wichtiger Fußballspiele im Free-TV. Für die Dachverbände FIFA und UEFA gibt es hingegen keinen Anspruch auf eine ausschließliche Ausstrahlung von Spitzenpartien im Bezahlfernsehen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden (C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P). Damit bestätigten die obersten europäischen Richter die Entscheidungen Belgiens und Großbritanniens: Die beiden Länder hatten festgelegt, dass wichtige Spiele dort nicht nur im Bezahlfernsehen laufen dürfen.
In Belgien ging es um alle Endrunden-Spiele der Weltmeisterschaft, bei Großbritannien zusätzlich auch um die Endrunde der Fußball-Europameisterschaft. Der Gerichtshof bestätigte, dass diese Partien Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sein können. Für solche Ereignisse können die EU-Staaten einen Bann gegen eine exklusive Übertragung im Pay-TV verhängen. Neben wichtigen Fußballpartien können dies zum Beispiel Olympische Spiele sein.
FIFA und UEFA hatten sich gegen die Einstufung in diese Kategorie gewehrt. Für sie sind Sendungen im Bezahlfernsehen eine wichtige Einnahmequelle.
Die beiden Fußballverbände waren Anfang 2011 bereits vor dem EU-Gericht gescheitert. Der Europäische Gerichtshof korrigierte das Gericht zwar teilweise und stellte fest, dass die Staaten ihre Entscheidung gegen eine Exklusivausstrahlung im Bezahlfernsehen gegenüber der EU-Kommission besser begründen müssen - dort reichen sie die Listen ein. An der Grundsatzentscheidung ändere dies aber nichts. Gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind keine Rechtsmittel mehr möglich.
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