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Gutachter: Freie Ausstrahlung für Fußball-Spitzenspiele rechtens

12.12.201214:50
Der Ball ist rund
Der Ball ist rund

Die TV-Übertragung von Spitzenspielen ist bares Geld wert. Doch verdienen können die Fußballverbände damit nur begrenzt: Wichtige gesellschaftliche Ereignisse müssen öffentlich zugänglich sein. Bei einer Klage dagegen droht UEFA und FIFA nun eine erneute Niederlage.  

Fußball-Spitzenspiele dürften auch künftig im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sein: Im Rechtsstreit um die Übertragung deutet sich eine erneute Niederlage für die Verbände FIFA und UEFA an. Der Gutachter beim obersten EU-Gericht in Luxemburg hat den Richtern am Mittwoch empfohlen, die Klage der Verbände gegen die Ausstrahlung im sogenannten Free TV zurückzuweisen (Rechtssachen C-201/11 P, C-204/11 P und C-205/11 P). Das eigentliche Urteil fällt nächstes Jahr.

Laut EU-Recht können die Staaten für Ereignisse von großer gesellschaftlicher Bedeutung die Exklusivübertragung untersagen. So verlangt Belgien die freie Ausstrahlung aller Endrundenspiele der Fußball-Weltmeisterschaft, Großbritannien will zusätzlich die Endrunde der Europameisterschaft im Free TV sehen. In Deutschland regelt der Rundfunkstaatsvertrag, dass bestimmte Großereignisse "von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" nur dann im Pay TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie gleichzeitig in einem Free TV-Programm zu sehen sind.

Die Brüsseler EU-Kommission überprüft diese Listen. Dabei soll sie offensichtliche Beurteilungsfehler der nationalen Regierungen aufdecken, argumentierte Gerichtsgutachter Niilo Jääskinen.

Den Einwand der Verbände FIFA und UEFA, durch die Pflicht zur Gratis-Ausstrahlung entgingen ihnen wichtige Einnahmen, wies Jääskinen zurück: Europäisches Recht sehe ausdrücklich vor, dass wichtige Ereignisse nicht einem exklusiven Kreis von Zuschauern vorenthalten blieben. Dieses Ziel könne schwerer wiegen als das Gewinninteresse der Verbände, die mit dem Verkauf der Übertragungsrechte viel Geld verdienen.

Das Eigentumsrecht von FIFA und UEFA werde dadurch nicht verletzt, erklärte der Gutachter. Denn weder im nationalen noch im europäischen Recht seien die Eigentumsrechte an der Übertragung von Sportereignissen definiert. Die UEFA erklärte, sie habe die Entscheidung des Gutachters zur Kenntnis genommen und warte nun das endgültige Urteil ab.

Gutachter Jääskinen gab mit seiner Einschätzung dem EU-Gericht erster Instanz recht. Im Februar 2011 hatte das Luxemburger Gericht entschieden, dass die TV-Listen rechtens sind. FIFA und UEFA riefen daraufhin das oberste EU-Gericht, den Europäischen Gerichtshof (EuGH), an. Auch dort droht ihnen nun eine Niederlage: In den meisten Fällen halten sich die Richter beim EuGH an die Empfehlung ihres Gutachters, des sogenannten Generalanwalts.

dpa/wb - Archivbild: stringer/epa

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