Sie erstritten ihre Teilnahme vor einem Schiedsgericht, auf das sich das Belgische Olympische Komitée und die beiden Spieler geeinigt hatten. Dieses Schiedsgericht stand unter dem Vorsitz des Politikers Melchior Wathelet, ihm gehörte unter anderem der bekannte Anwalt Xavier Magnee an.
Rochus und Darcis entsprachen den Anforderungen der internationalen Tennisföderation, nicht aber denen, die das Belgische Olympische Komitée auferlegt hatte. Die beiden Tennisspieler fühlten sich durch ihre Nichtberücksichtigung doppelt benachteiligt, einmal durch die Nichtteilnahme und zum andern dadurch, dass sie in Peking keine Punkte für die ATP-Rangordnung sammeln können. Das Schiedsgericht gab ihnen Recht und billigte ihnen zudem ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zu.
Rochus und Darcis Rechtsbeistände äußerten sich zuversichtlich, dass ihre beiden Mandanten jetzt nachnomminiert werden.
vrt/fs