Wie die Staatsanwaltschaft in Bonn mitteilte, muss Ullrich im Gegenzug eine sechsstellige Geldsumme an gemeinnützige Institutionen und an die Staatskasse zahlen. Der 34-Jährige soll in Doping-Praktiken verwickelt gewesen sein. Er hat diese Verdächtigungen jedoch immer wieder zurückgewiesen.
Mit der Einstellung des Verfahrens gilt Ullrich als nicht vorbestraft.
Gerichtsverfahren gegen Jan Ullrich eingestellt
Die deutsche Justiz hat das Betrugsverfahren gegen den ehemaligen Radsportstar Jan Ullrich eingestellt.