Der Entscheid des erstinstanzlichen Gerichtes in Eupen wurde bestätigt. Somit steht der AS Eupen das Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro für die Nicht-Befolgung des Gerichtsbeschlusses durch den Verband jetzt endgültig zu. Die Berufungsklage des Verbandes wurde glatt abgewiesen.
Außerdem bestätigte der Appellationshof den Standpunkt der AS Eupen, wonach der SK Lierse mit einem Punktabzug hätte bestraft werden müssen. Ohne Lizenz sei der Spieler Adesanya bei der Begegnung gegen Mechelen nicht spielberechtigt gewesen.
Reaktionen
Das Urteil des Lütticher Appellationshofes gibt der AS Eupen Rückenwind für die Verhandlungen bei der Sportschiedskommission. Der Club will nun die Angelegenheit in der Sportschiedskommission neu verhandeln.
Der belgische Fußballverband zeigte sich hingegen vom Urteil der Lütticher Richter unbeeindruckt. In einer ersten Stellungnahme sagte die Union Belge, dass die Entscheidung der Schiedskommission nicht von Gerichtsurteilen abhängig sei.
Die Entscheidung der Schiedskommission wird für den 31. Mai erwartet.
mr - Bild: belga
Jetzt hoffen, dass das Sportgericht auf diese Entscheidung gewartet hat, um der AS Recht zu geben.
Das ist auch folgerichtig: ein Fußballverband, der sich einfach über ein (selbst von der flämischen Presse genanntes) "salomonisches Urteil" hinwegsetzt, hätte dafür noch zusätzlich belangt werden müssen. Gut auch, dass dieses Urteil vorliegt, wenn das Schiedsgericht als erstes neutrales Sportgericht über die Klage der AS Eupen zu befinden hat. Gleich zwei Gerichtsurteile zu übergehen und sich auf Seite der implizierten Sportinstanzen zu schlagen, dürfte nun noch schwerer fallen.