Sowohl das Sportkomitee als auch das Berufungskomitee hatten zuvor die Klage bereits abgewiesen. Die AS Eupen hatte beim Fußballverband gegen die Wertung des Nachholspiels Lierse gegen Mechelen geklagt. Ihrer Auffassung nach war der Lierse-Spieler Jason Adesanya für diese Begegnung nicht spielberechtigt.
Der AS Eupen bleibt jetzt noch die Möglichkeit einer Klage vor dem Sportschiedsgerichtshof des Olympischen Komitees. Eine Klage von Sporting Charleroi war in dieser Saison von diesem Schiedsgericht trotz dreimaliger Ablehnung des Fußballverbandes im Vorfeld angenommen worden.
Am 28. April wird unabhängig davon noch die Klage der AS Eupen gegen den Fußballverband von einem Zivilgericht in Lüttich behandelt.
b/wb - Bild: belga