Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat den Ausschluss des Ukrainers Wladislaw Heraskewytsch vom olympischen Skeleton-Rennen bestätigt. Die Ad-hoc-Kommission wies in einem Eilverfahren den Einspruch des 27-Jährigen gegen die Entscheidung des Weltverbands IBSF zurück.
Dieser hatte Heraskewytsch wegen seines vom Internationalen Olympischen Komitees (IOC) verbotenen Helms mit Bildern von im Krieg getöteten Sportkollegen disqualifiziert. Der Skeleton-Fahrer wird damit auch nicht nachträglich wieder zum Wettbewerb zugelassen.
In der Begründung des Cas hieß es, die IOC-Richtlinien stellten "ein angemessenes Gleichgewicht her zwischen Meinungsäußerung und sportlichen Leistungen". An diese Regeln sei auch der Cas gebunden.
Heraskewytsch hatte sich am Donnerstag vor dem Start in Cortina d'Ampezzo geweigert, auf das Tragen seines Gedenk-Helms zu verzichten. Auf dem Kopfschutz sind Bilder von rund 20 Athletinnen und Athleten zu sehen, die bei russischen Anschlägen ums Leben gekommen sind.
Das IOC hatte dem Ukrainer die Erlaubnis verweigert, mit dem Helm seinen Wettkampf zu bestreiten. Das IOC untersagt politische Botschaften während der Wettkämpfe und hatte den Ukrainer mehrfach aufgefordert, einen anderen Helm zu verwenden.
dpa/vk