Sowohl das Sportkomitee als auch das Berufungskomitee hatten die Klage abgewiesen. Da Eupen erneut Berufung einlegte, befasst sich jetzt der Evokationsausschuss mit der Spielberechtigung von Jason Adesanya.
Die AS Eupen hatte beim Fußballverband gegen die Wertung des Nachholspiels Lierse gegen Mechelen geklagt. Ihrer Auffassung nach war der Lierse-Spieler Jason Adesanya für diese Begegnung nicht spielberechtigt.
Das Thema wird am 23. April behandelt. Gibt der Evokationsausschuss der Klage der AS Eupen statt, muss ein weiteres Berufungsgremium entscheiden.
Parallel läuft die Prozedur vor dem Zivilgericht. Der Eupener Richter hatte einstweilig den Aufschub der Play Offs verfügt. Dagegen legte der Fußballverband Berufung ein. Der Appellationshof von Lüttich befasst sich am 28. April mit dem Einspruch. Verbunden damit ist die Frage, ob der Verband der AS Eupen das Zwangsgeld von 500.000 Euro zahlen muss, weil er sich über die richterliche Verfügung hinweggesetzt hatte.
belga/fs/km - Bild: Eric Lalmand (belga)