Wegen des Verdachts auf Spielmanipulation in der Saison 2017/2018 hatte der Fußballverband den Zwangsabstieg von Mechelen angeordnet. Dagegen war Mechelen in Berufung gegangen.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist eine schlechte Nachricht ist für Beerschot-Wilrijk: Wenn Mechelen in der 1. Division A bleibt, kann Beerschot-Wilrijk nicht nachrücken und muss in der 1. Division B bleiben.
Der andere in die Affäre verwickelte Verein, Waasland-Beveren, war schon vorher freigesprochen worden.
belga/vrt/est