Damit ist auch der Weg frei für den Videobeweis bei der Weltmeisterschaft im Sommer in Russland. Das FIFA-Council muss dem allerdings noch zustimmen. Den nationalen Verbänden bleibt es freigestellt, ob sie den technisch und finanziell aufwendigen Videobeweis nutzen.
Grundsätzlich sind die Eingriffe der Videoassistenten auf vier Szenarien beschränkt: Torentscheidung, Rote Karte, Elfmeter und Spielerverwechslung. Außerdem sollen die Helfer vor den Bildschirmen nur bei offensichtlichen Fehlentscheidungen des Referees eingreifen.
dpa/mh