Außerdem muss Standard Lüttich zwei sogenannte "Geisterspiele" absolvieren, also Spiele ohne Zuschauer. Eins davon ist die Strafe für den Spielabbruch vom 4. Dezember. Außerdem war der Lütticher Verein bereits vorher zu einem Geisterspiel auf Bewährung verurteilt worden und die Bewährung ist jetzt hinfällig.
Charleroi wurde zu einem Geisterpiel auf Bewährung verurteilt. Beide Clubs müssen auch eine Geldstrafe von 5.000 Euro zahlen.
Das Spiel am 4. Dezember war vom Schiedsrichter beim Stand von 1:3 abgebrochen worden, weil Fans von Standard und Charleroi Feuerwerkskörper und andere Gegenstände auf den Platz geworfen hatten.
Standard Lüttich hat bereits angekündigt, Einspruch gegen den Beschluss des Fußballverbandes einzulegen. Charleroi verzichtet auf einen Einspruch.
belga/sporza/est - Bild: Virginie Lefour/BELGA