Grenzgänger-Urteil bestätigt: Gleichbehandlung bei Elterngeldzahlung
Als letzte Instanz hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Sachen Elterngeldzahlung faktisch eine Gleichbehandlung zwischen deutschen und belgischen Beschäftigten festgeschrieben. Drei vor dem Aachener Sozialgericht verhandelte Verfahren sind damit abgeschlossen und die Urteile rechtskräftig.