Entspannung im "Schilderstress"
Die Nutzung von im Ausland angemeldeten Fahrzeugen wird zum 1. Oktober neu geregelt. Für den privaten Gebrauch des Dienstwagens wird keine besondere Bescheinigung des Mehrwertsteueramtes mehr benötigt. Außerdem wird es möglich, ein im Ausland gemeldetes Privatfahrzeug in Belgien zu nutzen.