Rauswurf von NPD-Stadtrat in Trier war unzulässig
Der Rauswurf eines NPD-Abgeordneten aus dem Trierer Stadtrat war unzulässig. Das hat am Mittwoch das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Ein solcher Ausschluss sei nur möglich, wenn ansonsten die Arbeitsfähigkeit des Rates beeinträchtigt sei.