Eupen: Geldstrafen wegen Verletzung von Anmeldepflicht
Betriebe, die ausländische Mitarbeiter beschäftigen, müssen diese anmelden - Das gilt auch, wenn die Arbeitgeber selbst ebenfalls aus dem Ausland stammen und sich in Belgien niederlassen. Das musste eine Firma aus Deutschland jetzt schmerzlich erfahren.