Immer wieder rufen besorgte Bürger das Ordnungsamt an und bringen dort ihre Sorgen über Hunde der Rassen Pitbull, American Staffordshire und Bullterrier vor. Aus diesem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Aachen darauf hin, dass vor Anschaffung oder Übernahme eines Kampfhundes immer beim Ordnungsamt eine Haltungserlaubnis beantragt werden muss. Benötigt wird dazu der Nachweis der Sachkundeprüfung, eine Mikrochip-Kennzeichnung, der Versichersicherungsnachweis sowie eine Prüfung vor Ort. Dabei wird untersucht, ob der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht werden kann.
Der Kauf eines Kampfhundes aus dem Ausland stellt zusätzlich eine Straftat dar. Wichtig: Im Rahmen der Gefahrenabwehr und ohne Nachweis der entsprechenden Genehmigungen werden Kampfhunde durch das Ordnungsamt sichergestellt.
mitt/rs