Es sei davon auszugehen, dass die beiden 26 und 27 Jahre alten Angeklagten aus Notwehr gehandelt hätten, begründeten die Richter ihr Urteil. Die beiden Männer hatten in Würselen auf zwei andere Rocker geschossen, als diese versucht haben sollen, Schulden aus Drogengeschäften einzutreiben. Ein 18-Jähriger starb, sein Kumpel überlebte schwer verletzt.
Nach Feststellung des Gerichts hatten die beiden Angeklagten in einer ehemaligen Kneipe in Würselen Drogen verkauft. Als die Geldeintreiber im Mai vergangenen Jahres dort klingelten, öffneten die Angeklagten und schossen. Im Prozess hatten die Männer ausgesagt, sie hätten sich bedroht gefühlt und aus Notwehr gehandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen gemeinschaftlichen Totschlags zehn Jahre Haft für den 27-Jährigen und fünf Jahre für den jüngeren Angeklagten gefordert.
dpa/dop