Nach einer Entscheidung der Anklagekammer wird der 40-Jährigen eine elektronische Fußfessel angelegt. Sie darf das Haus allerdings nicht verlassen.
Die Frau hat bereits ein Jahr im Gefängnis gesessen. Gegen eine Entscheidung der Ratskammer, die Untersuchungshaft zu verlängern, legte sie Berufung ein.
meuse/mb - Bild: vrt