Ein entsprechender Dekretentwurf ist in Vorbereitung. Antoniadis sagte, die Einrichtung umfasse zwei Geschäftsbereiche: einen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und einen für Rentner.
Vor dem Hintergrund der sechsten Staatsreform und der zu erwartenden siebten sei es sinnvoll, eine Behörde zu schaffen, die für sämtliche Bürger mit Unterstützungsbedarf zuständig ist.
An den zwei Standorten Eupen und St. Vith will man festhalten. Personell und räumlich soll aufgestockt werden. Den genauen Bedarf müsse man aber noch feststellen. Auf jeden Fall wird der Name "Dienststelle für Personen mit Behinderung" 25 Jahre nach ihrer Gründung nicht weitergeführt.
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