Die Stadt Eupen halte sich an die Gesetzgebung der Wallonischen Region, die eine Ahndung von Übertritten vorgebe. Nach dem Regelwerk sei es gar nicht möglich, erst einmal Verwarnungen auszusprechen, wie Stoffels vorschlägt.
Bei Nichteinhalten der Gesetze müssten Verwaltungsstrafen verhängt werden, man dürfe nicht im Verhandlungsverfahren "à la tête du client" entscheiden, sagte Niessen.
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