In diesem Fall geht es nicht um urbanistische Motive, sondern um den Verdacht, dass in der Moschee des Kulturzentrums Hassprediger auftreten. Der Lütticher Bürgermeister reagierte damit auf einen Brief der Staatsanwaltschaft.
Darin heißt es, vier Personen, die regelmäßig die Moschee besuchten, seien rechtskräftig wegen terroristischer Aktivitäten verurteilt worden. Auch weitere Personen, die unter Terrorverdacht stehen und Verbindungen zu der Moschee haben, würden beobachtet.
rtbf