Es sei unangemessen, bei banalen Übertretungen gleich den Hammer des Strafrechts herauszuholen, so Stoffels. In der Tat erlaube die aktuelle Regelung, anstelle einer Anzeige und eines Polizeiprotokolls zunächst eine Verwarnung auszusprechen. Dabei könne eine Frist gewährt werden, um den Verstoß zu korrigieren.
Dies erspare den Betroffenen eine Verwaltungsstrafe, die zwischen 250 und 25.000 Euro liegen kann. Eine solche Lösung bringe zwar weniger Geld in die Gemeindekasse, sei aber bürgerfreundlicher. Dieses System werde in vielen frankophonen Gemeinden angewandt.
mitt/rs - Bild: Bruno Fahy (belga)