Der Unternehmer Thomas Haas ist frustriert. Da hat die Eifel-Holz AG nun eine Niederschlagswasserbehandlungsanlage beantragt, um in Sachen Abwasser in Ordnung zu sein, und wurde abgewiesen.
Begründung: Die Anlage passe als Ergänzung zu der hier betriebenen Verwertung von Holzrinden und Produktion von Blumenerden per Definition nicht mehr in die Agrar- und Forstzone, in der sich der Ursprungsbetrieb angesiedelt hatte. "Unser Betrieb ist in einer Zwickmühle, sicherlich nicht erst seit heute", erklärt Thomas Haas. "Unser Betrieb wurde 1988 aus der Taufe gehoben mit einer Aktivität, die eingegliedert wurde in den paraagricol-parahorticol-Sektor."
Erschwerend kommt hinzu, dass die Eifel-Holz AG im Laufe der Jahre Fakten geschaffen hat: mit wettergeschützten Boxen und mobilen Aufbauten - das alles im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und der Sicherheit auf dem Werksgelände, wie Thomas Haas betont.
Nur fehlte die Genehmigung - bis 2012 wurden so zwölf Übertretungen festgestellt. "Sicher, dazu stehe ich. Und das habe ich schon betont in 2012, aber ich will auch sagen, dass wir unseren Betrieb dahingehend so ausgebaut haben und auch marketingmäßig in einer Form, dass er zum Aushängeschild für die Eifel geworden ist."
Die Produkte der Eifel-Holz AG werden europaweit vertreiben, für den Hausbedarf und auch für Handelsmarken. Rund um den Lagerplatz und die sieben Absackautomaten auf Morsheck sind 30 Leute beschäftigt, hinzu kommen 30 indirekte Arbeitsplätze.
Das Problem: durch die beanstandeten Baumaßnahmen hat die Eifel-Holz AG Fakten geschaffen, die seitens der Behörde nicht stillschweigend gutgeheißen werden können, indem sie einen neuen Antrag genehmigt. In keinem Fall dürfe die Regelung der verschmutzenden Situation einer "stillschweigenden Regelung" von Unregelmäßigkeiten im allgemeinen Sinne gleichkommen. "Die Lösung, um aus diesem Dilemma herauszukommen, wird sein, dass wir eine ganz spezielle Prozedur in Angriff genommen haben."
"Das ist eine PCAR, und damit müssten normalerweise die Weichen gestellt sein auch in der Frage der Betriebsgenehmigung, die 2018 erneuert werden muss." PCAR steht für "plan communal d’aménagement révisionnel" oder "abweichender kommunaler Raumordnungsplan". Laut Einschätzung der wallonischen Behörden führt daran kein Weg vorbei, um die festgestellten Verstöße und die Gesamtsituation in Ordnung zu bringen.
Übrigens: Das am gleichen Standort auf Morsheck von der Eifel-Energie AG geplante große Biomasseheizkraftwerk haben die Teilhaber, darunter Thomas und Josef Haas, inzwischen zu den Akten gelegt. "Diese Akte ist definitiv vom Tisch."
Für die Eifel-Holz AG und die betroffenen kommunalen und regionalen Behörden beginnt eine zeitraubende Prozedur. Angesichts der auslaufenden Betriebsgenehmigung, so versichern die Gebrüder Haas, werde man einen Gang zulegen.
Stephan Pesch