Paasch sagte, die neuen europäischen Buchhaltungsnormen SEC2010 mit ihren Auswirkungen auf die Gemeinden ab 2018, führten dazu, dass langfristige Investitionen zukünftig nicht mehr abgeschrieben werden könnten. Dies schränke die Investitionsmöglichkeiten der öffentlichen Hand massiv ein.
Vor diesem Hintergrund sei die Regierungsentscheidung sinnvoll, wichtige Investitionsvorhaben vorzuziehen. So habe die Regierung beschlossen, die Zuschüsse für Infrastrukturprojekte im Jahr 2016 von 13 auf etwa 32 Millionen Euro zu erhöhen. Diese Entscheidung sei ausschließlich im Interesse von Hunderten Projektträgern getroffen worden.
Die von Frank angesprochenen Fristen ergäben sich ausschließlich aus den SEC-Normen und seien nicht auf Versäumnisse der Regierung zurückzuführen, so Paasch.
mitt/rs - Bild: PDG