Das Eupener Steueramt weist darauf hin, dass die deutschsprachigen Erklärungen bislang allerdings nicht von der Zentralverwaltung verschickt worden sind. Das Angebot der Beamten zur Hilfestellung beim Ausfüllen der Erklärungen könne dennoch wahrgenommen werden, heißt es in einer Mitteilung.
In diesem Fall sollten dann der Personalausweis sowie alle Belege des Einkünftejahres 2015 mitgebracht werden.
mitt./rkr