Die Autofahrer müssen dabei in der Lage sein, ihren Führerschein, die gültigen Versicherungspapiere sowie die Zulassungsbescheinigung und die Steuervignette vorzuzeigen. Wer nicht im Besitz der erforderlichen Papiere ist, muss eine Geldbuße von 24 Euro zahlen. Die Kontrollen werden bis zum 22. Mai durchgeführt.
luxw/rkr