Der Fall, der vor dem Eupener Strafgericht verhandelt wird, betrifft ein Tötungsdelikt, das sich vor gut einem Jahr in Deidenberg ereignet hatte.
Ein 44-jähriger Deutscher war damals durch einen Messerstich ums Leben gekommen. Der Tatverdächtige, ein inzwischen 55-jähriger Österreicher, erneuerte vor Gericht seine Aussage, sich an nichts mehr erinnern zu können.
Zum Tatzeitpunkt befand sich der Tatverdächtige mit der Freundin des Opfers in der Wohnung. Sie standen unter Alkoholeinfluss. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen vorsätzlichen Totschlags an. Vor Gericht sollen rund ein Dutzend Zeugen angehört werden.
Das Gericht versuchte am Donnerstag zu klären, in welchem Verhältnis Täter und Opfer zueinander standen, was sich genau zugetragen hat und ob der stark alkoholkranke Täter wusste, was er tat.
Die aufgerufenen Zeugen boten keine große Hilfe, diese Fragen zu klären. Unbestritten ist die Tatsache, dass der Täter zuletzt starke Rückfälle hatte, nach periodischer Trockenheit.
Der Todesstoß wurde mit einem Steakmesser begangen. Die Klinge durchbohrte das Brustbein und führte in der Herzgegend zu Blutverlust bei gleichzeitigen inneren Blutungen.
Der Täter gab an, sich an nichts zu erinnern, die beiden Gerichtspsychiater sehen darin einen Schutzmechanismus. Sie schließen ein Teilbewusstsein und eine Teilhandlungsfähigkeit nicht aus, angesichts seiner Persönlichkeitsstörung, aber auch weil er nach der Tat erklärte, "Was hab ich da gemacht!"
Die Staatsanwaltschaft sieht im Vorsatzvorwurf bestätigt und fordert sieben Jahre Haft und 3000 Euro Geldstrafe.
Die Urteilsverkündung findet am 13. Juni statt.
b/rkr/fs - Bild: BRF