Der Streik hat nämlich auch konkrete Auswirkungen auf den Ablauf der Verhandlungen vor den Strafgerichten des Landes. In den meisten Fällen werden Untersuchungshäftlinge nicht mehr zu den Verhandlungen gebracht.
Alle hoffen aber, dass der Angeklagte nach Eupen gebracht werden kann, um sich vor Gericht zu verantworten. Man könne aber nicht voraussagen, ob die Beamten, die den Angeklagten befördern sollen, auch von den Streikenden ins Gefängnis von Lantin gelassen würden.
cd - Bild: Julien Claessen/BRF