Stoffels hatte Unklarheiten in der Auslegung des Artikels 35 des wallonischen Raumordnungsgesetzbuches gesehen. Der Artikel besagt, dass Landwirte in landwirtschaftlichen Zonen bauen dürfen, wenn das unerlässlich für ihren Betrieb ist. Aus dem Artikel ging jedoch nicht hervor, ob er auch Pferdezucht und Gartenbau mit einschließt.
Gartenbauer und Pferdezüchter dürfen Gebäude in landwirtschaftlichen Zonen errichten
Auch Pferdezüchter und Gartenbauer dürfen Gebäude in landwirtschaftlichen Zonen errichten. Das teilte der wallonische Raumordnungsminister André Antoine dem SP-Regionalabgeordneten Edmund Stoffels mit.