Den Großteil der Fälle, fast 15.700 Haftbefehle, machen die sogenannten Ersatz-Freiheitsstrafen aus. Sie werden verhängt, wenn die Verurteilten Geldstrafen nicht bezahlen wollen oder können. Grund sind meist kleinere Delikte wie etwa Schwarzfahren oder Drogenbesitz.
dpa/rs