Gegen die drei Hauptangeklagten wurde eine dreijährige Haftstrafe verhängt. In einem weiteren Fall erließ das Gericht eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Bei den Angeklagten handelte es sich um Personen pakistanischer Herkunft, die mehrere ihrer Landsleute ohne gültigen Aufenthaltstitel für Waldarbeiten beschäftigt hatten.
Der Fall war im Juli 2012 bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn in der Nähe von St. Vith aufgedeckt worden. Das Gericht ordnete neben der Auflösung des Familienunternehmens auch die Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 60.000 Euro an. Die vier Angeklagten müssen zusätzlich Bußgelder in Höhe von 15 bis 30.000 Euro bezahlen.
Die Ex-Freundin eines der Angeklagten wurde vom Gericht wegen Sozialbetrugs mit einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
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