Eigentlich wollte Klaus Schumacher auf die spitzen Attacken der Opposition und der Bürgerintitiative Kaiserbaracke gar nicht reagieren: Eine "Hasenfußpolitik" war ihm vorgeworfen worden von der Opposition, während die Bürgerinitiative es fast schon poetisch ausdrückte mit: "Still ruht der See und nichts passiert... Was nun Herr Bürgermeister?" Von außen, so sagt der Bürgermeister nun, sei es leicht, die Schließung von Renogen zu fordern. Nur wenn man in der Verantwortung stehe wie er, sehe das schon anders aus. Ein solche Entscheidung müsse absolut wasserdicht sein, sonst drohten der Gemeinde hohe Regressansprüche des Betriebs. Um dem vorzubeugen komme das Gemeindekollegium fast wöchentlich mit seinem Rechtsbeistand zusammen.
Vom Wissenschaftlichen Institut ISSeP, das im Auftrag der Wallonischen Region die Schadstoffmessungen durchführt, steht die Antwort noch aus. Von der Umweltpolizei hat die Gemeinde Post bekommen - allerdings gehe daraus eben nicht klar hervor, dass Renogen geschlossen werden müsse, sagt Klaus Schumacher. Auf der Grundlage der abgeänderten Umweltgenehmigung vom September hätte der Bürgermeister dazu die Handhabe. Denn auch wenn dem Betrieb im September knapp zwei Jahre Zeit eingeräumt wurde, um seine Filteranlage umzurüsten, darf er in der Übergangszeit die Schadstoffwerte nicht über das vorgesehene Maß hinaus überschreiten. So hat es Regionalminister Carlo Di Antonio in seinem Erlasse festgehalten - und hier liegt für Klaus Schumacher der springende Punkt.
Nun hat aber auch das Gericht Erster Instanz in Eupen der Gemeinde Amel auf ihre Klage im Eilverfahren hin eine Handhabe gereicht - mit einem Zwangsgeld für jeden entdeckten Verstoß gegen das Verbot, mit der Biomasse auch Plastikabfälle zu verbrennen. Bis zum 11. März wurde ein solcher Verstoß auch nicht festgestellt. Dann ausgerechnet im Beisein von Mitgliedern der Bürgerinitiative und des Umweltbeautragten der Gemeinde.
Klaus Schumacher will kein Risiko eingehen, wenn es um eine mögliche Schadensersatzklage bei einer von ihm erteilten Schließung des Betriebes ginge - gegen die Gemeinde oder gegen ihn persönlich. Zwar sind Gemeindemandatare wie der Bürgermeister für solche durch eine Haftpflicht gedeckt - die würde im vorliegenden Fall aber nicht gelten. Er sei jedenfalls nicht bereit, mit seinem Privatvermögen zu haften, sagt Klaus Schumacher.
Stephan Pesch - Bild: Raymond Schwall
Wenn die einsetzend Entwicklung bei Renogen ausser Kontrolle gerät und auch von ihrem Urheber nicht mehr aufgehalten werden kann, dann passt:
Der Zauberlehrling von Johann-Wolfgang von Goethe:
"Die ich rief, die Geister, Werd ich nun nicht mehr los"