"Künftig ist der Wohnsitz des Kindes ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Auszahlung. Ein in der Gemeinde St. Vith wohnhaftes Kind erhält das Kindergeld von der DG, selbst wenn der Vater auf dem Gebiet der Französischen Gemeinschaft arbeitet", verdeutlichte es Minister Antonios Antoniadis.
2019 endet die Übergangsphase. Im Zuge der sechsten Staatsreform war das Kindergeld vergemeinschaftet worden.
mitt/fs