Ministerin Isabelle Weykmans (PFF) will das Gesetz über die Gemeinderatswahlen ändern. Bisher wurde der Kandidat mit den meisten Stimmen der stärksten Mehrheitsfraktion automatisch Bürgermeister. In Zukunft entscheidet die Mehrheit selbst, wer Bürgermeister wird. Auch das Wahlsystem ändert sich. Vom Imperialen auf das D'Hondtsche System. Dies gilt als deutlich repräsentativer, und wird bereits bei allen anderen Wahlen in Belgien angewendet. Minister dürfen in Zukunft nicht mehr bei Gemeinderatswahlen antreten. Neben der elektronischen Wahl wird der Papierbeweis eingeführt.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Bürgermeisterfrage: "Aktuell ist es ja so, dass derjenige mit den meisten Stimmen auf der stärksten Liste der Koalition als Bürgermeister designiert wird durch die zuständige Regierung. Das wollen wir aufheben. Wir wollen diese Bezeichnung dem Gemeinderat überlassen, der dann aus seinen Reihen denjenigen selber bezeichnen soll, der das Bürgermeisteramt ausführen soll", erklärt Isabelle Weykmans. Konkret bedeutet dies: In den deutschsprachigen Gemeinden machen die Koalitionsparteien unter sich aus, wer Bürgermeister wird. Partei, Vorzugsstimmen oder Listenplatz. Das alles spielt dann keine Rolle mehr. Das bisherige wallonische System erlaubte keinen Verhandlungsspielraum. Der ist jetzt da, und damit auch der Vorwurf Demokratie und Wählerwille mit Postenklüngelei zu untergraben.
"Wir reden ja immer noch davon, dass die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder, die ja durch die Direktwahl des Bürgers legitimiert ist, diese dann auch den Bürgermeister wählt. Da gehen wir einen wesentlichen Schritt weiter, als in der Wallonie oder in Flandern, wo die Regierung den Bürgermeister bezeichnet. Das tun wir nicht", Ministerin Weykmans. Den Bürgermeister wie beispielsweise in Deutschland per Direktwahl zu bestimmen, ist derzeit konkret noch nicht geplant. Unrealistisch ist es aber auch nicht. "Das kann in der Tat ein Modell für die Zukunft sein, dass man für den Bürgermeister eine Direktwahl vorsieht, und dann eine getrennte Wahl für den Gemeinderat, sodass der Bürger wirklich eine direkte Beteiligung und einen direkten Einfluss auf die Wahl des Bürgermeisters hat ."
Die neuen Regelungen soll schon bei den nächsten Kommunalwahlen 2018 angewendet werden. Möglich wird die Gesetzesänderung durch die sechste Staatsreform.
Unterrichtsminister Mollers plant gesetzliche Verankerung von Nachteilsausgleich und Notenschutz
Unterrichtsminister Harald Mollers (ProDG) will den Nachteilsausgleich und den Notenschutz gesetzlich verankern. Beim Nachteilsausgleich sollen Schüler mit einer Beeinträchtigung konkret unterstützt werden. Beispielsweise bei einer Sehbehinderung durch Unterrichtsunterlagen in größerer Schrift. Oder durch mehr Zeit in den Mathematikprüfungen, bei einer Rechenschwäche.
Der Notenschutz soll die spätere Bildungskarriere eines Schülers nicht verhindern, auch wenn er in einem Schulfach sehr schwach war. Damit soll jemand beispielsweise Germanistik studieren können, obwohl er in Mathematik durchgefallen ist.
Neues DG-Online-Portal für Kinderbetreuung startet im Oktober
Im Oktober startet ein neues Online-Portal für die Kinderbetreuung. Das gab der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales Antonios Antoniadis (SP) am Donnerstag bekannt. Eltern können sich dann online über das Kinderbetreuungsangebot in der DG informieren, und auch gleich eine Anfrage stellen. Das Online-Portal zeigt sowohl Betreuungseinrichtungen, als auch selbstständige anerkannte Tagesmütter. Der anschließende Weg über das RZKB bleibt aber verpflichtend.
Anhand der Onlineanfragen erhofft sich Antoniadis auch genauere Infos über den tatsächlichen Kinderbetreuungsbedarf.
Zusätzliche 19 Millionen Euro für Infrastruktur
Die Regierung will einige Infrastrukturprojekte vorziehen. Dazu macht sie noch in diesem Jahr zusätzliche 19 Millionen Euro locker. Das gab Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) am Donnerstag bekannt. Alleine 13 Millionen Euro fließen in die Renovierung des Hauptgebäudes am Eupener Krankenhaus.
Der Infrastrukturhaushalt steigt so auf insgesamt 31 Millionen Euro in diesem Jahr.
Volker Krings - Bild: Thierry Roge/BELGA
Angesichts dieser Reformpläne drängen sich mir folgende Fragen auf:
1. Ein effektiver "Nachteilsausgleich" ist nur in wenigen Fällen durch zusätzliches Material oder durch bestimmte technische Maßnahmen zu erreichen. Um Defizite (z.B. sprachlicher Art) auszugleichen, braucht der betreffende Schüler in der Regel zusätzliche Erklärungen und Übungen, d.h. eine individuell angepasste Förderung durch eine qualifizierte Lehrperson. Wer soll diese Aufgabe(n) übernehmen, wo es ohnehin schon an fachmäßig ausgebildetem Lehrpersonal fehlt? Und vor allem: Wer soll das bezahlen?
2. Für wie viele bzw. für welche Fächer soll der sogenannte "Notenschutz" gelten? Es gibt kaum Schüler, die nicht irgendeine Schwäche haben. Wer schwach ist, muss eben auch mal auf die Zähne beißen und sich besonders anstrengen. Auch das ist eine wichtige "Kompetenz", die ein Schüler erlernen sollte und die er fürs Leben braucht.
Ich bin seit 37 Jahren Lehrer und sehe mit Sorge, dass sich das Abitur mehr und mehr zu einem etwas besseren Volksschulabschluss entwickelt.
Zitat (bei den neuen Modalitäten zur Kommunalwahl) : "Der (Verhandlungsspielraum) ist jetzt da, und damit auch der Vorwurf Demokratie und Wählerwille mit Postenklüngelei zu untergraben."
Genau durch die 'Verhandlungsmöglichkeit' für den Bürgermeisterposten wird die Klüngelei erst wieder möglich!!!
Wenn ich den Satzbau richtig interpretiere, so sagt dieser Satz übrigens genau das ...